Nutzungsbedingungen (AGB) — A+S Verlegeplaner
Stand: [Datum einsetzen]
A+S GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung — Kersbacher Str. 9, 91233 Neunkirchen am Sand.
Amtsgericht Hersbruck, HRB 35247.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des kostenlosen Online‑Werkzeugs „A+S Verlegeplaner" (verlegeplaner.aus.gmbh), nachfolgend „der Dienst".
§ 2 Kostenloses Angebot, Entwicklungsstand
Der Dienst wird kostenlos und ohne Anspruch auf Verfügbarkeit bereitgestellt. Er befindet sich in einer frühen Entwicklungsphase (Alpha). Funktionen können sich jederzeit ändern, fehlerhaft sein oder ausfallen. Ein Anspruch auf Bereitstellung, Fehlerfreiheit oder Fortbestand besteht nicht.
§ 3 Keine Gewähr für Ergebnisse, Maße und Mengen
Der Dienst erzeugt Verlegepläne, Schnittlisten, Schnittmaße und Mengenschätzungen (z. B. Anzahl Fliesen, Fugen‑ und Mörtelbedarf) sowie druckbare Pläne. Alle Ausgaben werden „wie besehen" bereitgestellt. Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit, Maßhaltigkeit, Vollständigkeit, Druckergebnisse oder Eignung für einen bestimmten Zweck.
Wichtig: Die berechneten Schnittmaße und Mengen sind eine Planungshilfe, kein Ersatz für das Aufmaß vor Ort. Du musst alle Maße vor dem Zuschnitt und vor dem Verlegen selbst am Bau prüfen. Für Material‑ und Zuschnittfehler, die aus der ungeprüften Übernahme der berechneten Werte entstehen, wird keine Haftung übernommen.
§ 4 Rechte an Inhalten
Die Rechte am Dienst und seiner Software liegen bei der A+S GmbH. Die von dir erstellten Verlegepläne, Schnittlisten und exportierten Dateien darfst du frei — auch kommerziell — verwenden.
§ 5 Haftung
Die Haftung ist ausgeschlossen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 6 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Es gilt deutsches Recht.